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Friedhofsgebühr

Zuständig

Berechnung

  • Jahresgebühr für Einzelgrab = 35,00 Euro
  • Jahresgebühr für Urnennische = 35,00 Euro
  • Jahresgebühr für Doppelgrab = 70,00 Euro

Die Gebühren wurden mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 122 vom 15.12.2015 festgelegt.